Bürgergenossenschaft Mauren
Die Bürgergenossenschaft Mauren wurde am 22. Juni 2004 formell als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. In Fortführung alter Rechte und Übungen verwaltet und wahrt sie das Genossenschaftsgut und gewährt ihren Mitgliedern Anteil an dessen Nutzung. Darüber hinaus bezweckt sie auch, althergebrachte Traditionen zu pflegen, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer engeren Heimat zu stärken und einen Beitrag an das kulturelle und soziale Leben der Gemeinde zu leisten.
Mit der Gründung wurden alle damaligen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Mauren automatisch Mitglieder der Bürgergenossenschaft. Auf Antrag können weitere Gemeindebürger sowie Landesbürger (unter bestimmten Voraussetzungen) in die Genossenschaft aufgenommen werden. Die Rechte und Pflichten der Genossenschafter sind in den Statuten geregelt.
Oberstes Organ der Bürgergenossenschaft ist die Genossenschaftsversammlung. Sie wird jährlich einmal einberufen und entscheidet insbesondere über den Erlass und die Änderung von Statuten, Verwaltungs- und Nutzungsreglementen. Ausserdem wählt sie den Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes sowie die Rechnungsrevisoren. In die Zuständigkeit der Genossenschaftsversammlung gehören zudem die Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken sowie die Genehmigung der grundbücherlichen Belastung von Liegenschaften.
Der von der Genossenschaftsversammlung jeweils für vier Jahre gewählte Vorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei ein Mitglied vom Gemeinderat Mauren bestellt wird. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse des obersten Organs, führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen. Des Weiteren bespricht er alle anfallenden Fragen und Anliegen mit den Vertretern der politischen Gemeinde, so insbesondere bezüglich der Verwaltung und des Unterhalts der genossenschaftlichen Grundstücke und Liegenschaften.
Die vertragliche Grundlage für das Zusammenwirken der politischen Gemeinde und der Bürgergenossenschaft bildet die „Regelung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse an Grundstücken und Liegenschaften“ aus dem Jahr 2004. Danach werden auch die Verwaltungsaufgaben der Genossenschaft weitestgehend von der Gemeinde wahrgenommen.
Für die Bewirtschaftung und Nutzung der Waldungen und des landwirtschaftlichen Bodens der Bürgergenossenschaft wurden gesonderte Reglemente erlassen.