Der Weg zur Bürgergenossenschaft

Bild von Mauren: Wald

Gestützt auf das Gesetz über die Bürgergenossenschaften vom 20. März 1996 (LGBl. 1996 Nr. 77) stimmten im Oktober 1997 sowohl die Gemeindeversammlung als auch die Bürgerversammlung der Einleitung eines Regelungsverfahrens für die mögliche Bildung einer Bürgergenossenschaft Mauren zu. Gleichzeitig wurde ein Ausschuss bestellt, der mit der politischen Gemeinde eine Regelung über die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse am ehemaligen Bürgervermögen ausarbeiten sollte.

In intensiven Verhandlungen wurde mit der Gemeinde ein Regelungsentwurf vereinbart, wonach alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die vor dem 1. Januar 1950 (Stichtag) im Eigentum der Gemeinde oder der Armenanstalt waren, neu der Bürgergenossenschaft zugeteilt werden. Neben den grossen Wald- und Rietflächen gehörten dazu auch Liegenschaften wie die Pfarrkirche Mauren mit Friedhof, die alte Gemeindeverwaltung, das Jugendhaus am Weiherring, das Pfadfinderheim, der Birkahof, die Sägerei, die alte Schule Schaanwald sowie die Freizeitanlage Weiherring. In der Regelung wurde weiter festgelegt, dass die Gemeinde der Bürgergenossenschaft für die Überlassung dieser und weiterer Liegenschaften einen jährlichen Baurechtszins von CHF 20’000 (mit Teuerungsanpassung) entrichtet.

Die Abstimmung von Mitte Mai 2001 über den vereinbarten Regelungsentwurf führte dann allerdings zu einer Patt-Situation: Bei mässiger Beteiligung stimmten die Bürger der Regelung mehrheitlich zu, während die Einwohner der Vereinbarung mehrheitlich ihre Zustimmung versagten.

Der Ausschuss der Bürgerversammlung stellte in der Folge den Antrag an die Regelungskommission des Landes, über die Bildung einer Bürgergenossenschaft Mauren in dem Sinne zu entscheiden, dass die Vermögenswerte des ehemaligen Bürgervermögens der Bürgergenossenschaft Mauren zugeordnet werden. Mit Entscheidung vom Oktober 2001 wurde dieser Antrag zurückgewiesen.

Gegen diesen Entscheid erhob der Ausschuss der Bürgerversammlung wiederum Beschwerde an die Verwaltungsbeschwerdeinstanz VBI (heute: Verwaltungsgerichtshof). Die VBI entschied im April 2002, der Beschwerde Folge zu geben und die Rechtssache zur neuerlichen Behandlung und materiellen Entscheidung an die Regelungskommission des Landes zurückzuweisen.

Die Regelungskommission des Landes entschied schliesslich im Juli 2003, die seinerzeit vereinbarte Regelung mit jenem Inhalt zu bewilligen, der im Jahr 2001 auch den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet worden war.

Nach Abwägung aller Argumente und Umstände beschloss der Gemeinderat im August 2003 einhellig, gegen die Entscheidung der Regelungskommission des Landes keine weiteren Rechtsmittel zu ergreifen, so dass die Entscheidung wenig später in Rechtskraft erwuchs. Damit war auch der Weg frei für die definitive Bildung der Bürgergenossenschaft Mauren. Die Gründungsversammlung der Bürgergenossenschaft Mauren fand am 22. Juni 2004 im Gemeindesaal statt. Die Statuten wurden von den insgesamt 83 anwesenden und registrierten Bürgerinnen und Bürgern einstimmig genehmigt. Die Genossenschaft war damit formell gegründet.

Als erster Präsident wurde Gerold Matt (1941-2010) gewählt, der bereits im Ausschuss der Bürgerversammlung als Vorsitzender gewirkt hatte. In Würdigung seiner grossen Verdienste wurde Gerold Matt 2009 auch zum ersten Ehrenpräsidenten ernannt.